Ziele

Wer und was kann nach Möglichkeit gefördert werden?

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Inklusion Hörgeschädigter und Sprachbehinderter. Zur Durchführung dieser Aufgaben wird die Stiftung nach Möglichkeit Einrichtungen zur Förderung Hörgeschädigter und Sprachbehinderter begründen und betreiben.

Einrichtungen zur Förderung Hörgeschädigter und Sprachbehinderter begründen und betreiben.

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Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung, unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der Hör- und Sprachfähigkeit fördern.

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Aufbau von Einrichtungen zur vorschulischen, schulischen und beruflichen Bildung Hörgeschädigter und Sprachbehinderter unterstützen.

Zusammenarbeit und Unterstützung anderer an der Förderung Hörgeschädigter und Sprachbehinderter beteiligter Verbände und Institutionen.

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Erarbeitung und Veröffentlichung von Schriften für und über Hörgeschädigte und Sprachbehinderte.

Durchführung und Unterstützung von Forschungsprojekten zu Fragen der Erziehung, der Bildung und der Inklusion von Hörgeschädigten und Sprachbehinderten fördern

Durchführung von Seminaren und Fortbildungskursen für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte, betroffene Familienmitglieder und Berufsgruppen, die mit Hörgeschädigten und Sprachbehinderten arbeiten, unterstützen.