Spenden

Das Vermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen der Stifter oder Dritter erhöht werden. Die Mittel der Stiftung (Erträge aus dem Stiftungsvermögen und sonstige Zuwendungen) dürfen nur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung zur Hör- und Sprachförderung Friedberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Bankverbindung

Gerne kann Ihnen auf Wunsch eine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Unser Spendenkonto:

Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE08 5139 0000 0059 5749 06
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