Wer und was wird gefördert?
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Unterstützung aller Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung, unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der Hör- und Sprachfähigkeit.
- die Unterstützung und den Aufbau von Einrichtungen zur vorschulischen, schulischen und beruflichen Bildung Hörgeschädigter und Sprachbehinderter.
- die Initiierung und Durchführung von Seminaren und Fortbildungskursen für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte, betroffene Familienmitglieder und Berufsgruppen, die mit Hörgeschädigten und Sprachbehinderten arbeiten.
- die Unterstützung der Erarbeitung und Veröffentlichung von Schriften für und über Hörgeschädigte und Sprachbehinderte.
Wer steht hinter der Stiftung?
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.
Wie kann ich spenden?
Die Stiftung zur Hör- und Sprachförderung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Aus diesem Grunde kann Ihnen auf Wunsch eine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.